(Nürnberger Nachrichten 19.10.1890)
Der Rothenburger Professor der Medizin, Gabriel Mohrhahn, der im dortigen Skandal um eine Irrenanstalt mit verschiedensten schweren Anklagen belegt worden war, unter anderem Entführung, Giftmischerei und fahrlässiger Tötung ist per endgültigem Urteil gestern in allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Professor Mohrhahn ist damit vollständig rehabilitiert.
(Klausenburger Ständeblatt 27.11.1902)
Professor Gabriel Mohrhahn aus Tübingen wurde am 25.11.1902 als erster Ordinarius des neugeschaffenen Lehrstuhls für Nervenheilkunde an die Siebenbürgische Universität zu Klausenburg berufen. Seine Forschungen über die Elektrokrampfbehandlung haben ihn in Fachkreisen berühmt gemacht. Folgerichtig wird seine Antrittsvorlesung den Titel tragen: „Der Einsatz der Elektrokrampftherapie bei geistig gestörten Straftätern“